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Sehr geerte Besucher unserer Website!

Der Webshop ist nur für unsere Kunden zugänglich. Die nötigen Daten für den Login entnehmen Sie bitte Ihrer Kundenkarte, die sie von uns erhalten haben. Sollten Sie zu unserem Kundenkreis gehören und noch keine Kundenkarte besitzen schreiben sie uns einfach ein E-Mail. Wir senden Ihnen Ihre Kundenkarte prompt per Post zu. Sollten Sie in unserem Webshop den Artikel den Sie benötigen nicht finden, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen helfen können.

AGB

Regeln für den Webshop:

  • Der Versand erfolgt nach unserer freier Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers.

  • Wir garantieren eine Lieferung innerhalb von 2 Tagen ab Bestelleingang. Während der Urlaubszeit gilt als Bestelleingangsdatum der erste Werktag nach Urlaubsende. Die Uhrlaubszeiten entnehmen sie bitte dem Link INFO.

  • Bei Bestellungen über 500 EUR wird keine Zustellungsgebühr verrechnet

  • Während der Urlaubszeit wird der Webshop nicht gewartet und es kann keine Garantie für die Verfügbarkeit und die Preise der angebotenen Ware übernommen werden.

  • In den Urlaubszeiten werden die Eingegangenen Bestellungen erst am ersten Werktag nach Urlaubende bearbeitet. Ab diesen Tag gelten auch die 2 Tage Lieferzeit.

  • Sollte sich der Preis einer bestellten Ware innerhalb der Lieferzeit erhöhen, so wird der Kunde von uns verständigt und hat das Recht vom Kauf zurückzutreten.

  • Sollte sich währen der Lieferzeit eine Preissenkung ergeben,so wird diese natürlich an den Kunden weitergegeben

 
   

§1Zahlungsbedingungen:

  • Die Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Beträge erfolgt bar und abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung.

  • Sollten andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Solche von uns in Rechnung gestellten Beträge sind binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge , zur Zahlung fällig. Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen im Ausmaß von 3-Monats-Euribor plus 6% per anno sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch sein Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die vorprozessualen Kosten, uns im vollem Umfang zu ersetzen.

  • Der Käufer, der Unternehmer im Sinn §1 KSchG ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

    §2Lieferung
     
   
  • Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Abnahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware.

  • Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht, von dem Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen

  • Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei Andreas Seewald INFOTECH und dem Frachtführer angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

    §3Eigentumsvorbehalt
     
   
  • Die gelieferten Waren bleiben bis vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenanforderungen das Eigentum von Seewald INFOTECH.

  • Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

  • Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt.

    §4Gewährleistung
     
   
  • Firma Seewald INFOTECH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungspflicht beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.

  • Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

  • Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen

  • Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma Andreas Seewald INFOTECH, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch ihn durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert., es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

  • Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserungen in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.

  • Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Druckertrommeln, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

  • Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Seewald INFOTECH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

  • Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft.

   

§5Haftung und Schadenersatz

   
  • Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungshilfen gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen.

  • Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

  • Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise verwenden.

    §6Sonstiges
     
   
  • Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf oder zur eigenen bestimmungsgemäßen Verwendung verkauft, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.